Professionelle Strafverteidigung bewegt sich nicht allein zwischen den gerichtlichen Entscheidungen Verurteilung oder Freispruch.

Bereits das frühe Einschalten eines auf Strafrecht spezialisierten Rechtsanwaltes kann in einer Vielzahl von Fällen dazu führen, dass es nicht mehr zu einer Gerichtsverhandlung kommen muss. Aber auch soweit sich das gerichtliche Hauptverfahren nicht abwenden lässt, besteht die Möglichkeit, eine entscheidende Reduzierung des Strafmaßes zu erreichen.

Seit 1996 ist RA Alexander A. Wendt ausschließlich mit Strafverteidigungen in Berlin sowie im restlichen Bundesgebiet befasst. Seit 2001 führt er den Titel Fachanwalt für Strafrecht.

Auf dem Gebiet des Strafrechts ist RA Alexander A. Wendt seit 1994 regelmäßig als Dozent tätig, hiervon in den letzten 15 Jahren überwiegend für die Rechtsanwaltskammer Berlin und das Kammergericht im Rahmen der Referendarsausbildung.

Seit 2004 ist RA Alexander A. Wendt eines von fünf ständigen Mitgliedern des Fachausschusses Strafrecht der Berliner Rechtsanwaltskammer, dessen Vorsitzender er seit 2013 ist.

RA Alexander A. Wendt ist Mitglied sowohl in der Arbeitsgemeinschaft Strafrecht des Deutschen Anwaltsverein, als auch in der Berliner Strafverteidigervereinigung.

Arbeitsweise

Sollten Sie sich einem Strafverfahren gegenübersehen oder befürchten, in ein solches hinein zu geraten, gilt zunächst das Folgende:

Keinesfalls sollten Sie sich ohne vorherige professionelle anwaltliche Beratung gegenüber wem auch immer äußern. Je früher Sie mich mit Ihrer Verteidigung beauftragen, um so mehr kann ich für Sie erreichen.

Vereinbaren Sie einen Besprechungstermin mit meinem Sekretariat. Rechtsanwälte sind Berufsgeheimnisträger. Soweit Sie mich nicht von meiner Verschwiegenheitspflicht entbinden, verlässt kein Wort mein Beratungszimmer.

Soweit Sie mir das Mandat erteilt und hierzu eine Vollmacht unterzeichnet haben, generiere ich zunächst größtmögliche Informationsgewinnung – insbesondere durch Akteneinsicht. Aufgrund meiner langjährigen Verbindungen zur Berliner Justiz und nahezu täglicher Anwesenheit im Kriminalgericht, geschieht dieses in der Regel in nur wenigen Tagen und dauert auch bei Verfahren außerhalb Berlins nur selten deutlich länger.

Anschließend vereinbaren wir gemeinsam einen weiteren Besprechungstermin, zu dem Sie auf Wunsch vorab eine Kopie der Ermittlungsakte durch meine Kanzlei erhalten können. Nach Sichtung dieser sowie eingehender Beratung legen wir gemeinsam die Verteidigungsstrategie fest.

Der beste Prozess ist kein Prozess.

In geeigneten Fällen wird für Sie durch mich eine sog. Schutzschrift – hierunter versteht man einen Verteidigungsschriftsatz – abgefasst und mitunter parallel hierzu auch direkter Kontakt zu den Strafverfolgungsorganen, welche mir aufgrund meiner langjährigen Tätigkeit meist persönlich bekannt sind, aufgenommen.

Erstaunlich viele Verfahren lassen sich bereits außergerichtlich erledigen.

In Fällen, in denen eine Gerichtsverhandlung unvermeidbar ist, lautet die erste Überlegung, ob und wie ein Freispruch erreicht werden kann. Ist dieser nicht realistisch, lautet das Ziel, eine maximale Reduzierung des zu besorgenden Strafmaßes zu erreichen, was allein bei konsequenter Verteidigung gelingen kann. Daneben sind sämtliche sonstigen, mit einer Verurteilung einhergehenden Folgen in die gemeinsamen Überlegungen mit einzubeziehen.

Nicht nur wegen der besonderen Belastungen für den Betroffenen, sondern auch wegen der teils beträchtlichen Auswirkungen für das weitere Strafverfahren, ist in Haftsachen besonders schnelles Handeln erforderlich. Die Vermeidung weiterer Haft muss daher das direkte Verteidigungsziel sein.

Kompetenzen

Seiner Mandatierung in inzwischen weit über 5.000 Strafverfahren sowie der Verteidigertätigkeit in durchschnittlich deutlich mehr als 200 Hauptverhandlungen/Jahr verdankt Rechtsanwalt Alexander A. Wendt umfassende Erfahrung in nahezu sämtlichen Gebieten des Straf- und Nebenstrafrechts. Neben der Verteidigung im allgemeinen Strafrecht berät und vertritt Rechtsanwalt Alexander A. Wendt Sie:

  • in Wirtschafts- und Steuerstrafverfahren
  •  in Drogen- und Arzneimittelverfahren
  •  im Medizinstrafrecht
  • im Umweltstrafrecht
  • im Waffenrecht
  • im Jugendstrafrecht
  • in ausländerrechtlichen Strafsachen

Ein weiterer Schwerpunkt der anwaltlichen Tätigkeit ist in der Verteidigung im Straßenverkehrsstrafrecht sowie im Ordnungswidrigkeitenrecht bzw. in Bußgeldsachen angesiedelt.

In ausgesuchten Verfahren übernimmt Rechtsanwalt Alexander A. Wendt auch Mandatsinteressen in der Opfer- bzw. Geschädigtenvertretung.

Ferner vertritt Rechtsanwalt Alexander A. Wendt hiervon Betroffene in berufsrechtlichen Verfahren.

Kosten

Mein Verteidigerhonorar bemisst sich bei einfachen oder durchschnittlich gelagerten Strafsachen nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG).

In diesen Fällen müssen Sie – je nach Verfahrensstadium und Umfang – mit Kosten in einer Größenordnung zwischen € 700 und € 1.300 rechnen.

In komplizierten und/oder sehr aufwendigen Strafsachen wird zwischen Ihnen und mir eine gesonderte Vereinbarung über ein angemessenes Verteidigungshonorar getroffen. Bei gravierenderen Vorwürfen bzw. bei Haftsachen gibt es die Möglichkeit, Verteidigungskosten durch eine zu beantragende Beiordnung als Pflichtverteidiger zunächst zu reduzieren.